Zertifikatspflicht ab 13. September | Event im B2

Zertifikatspflicht ab 13. September

Zertifikatspflicht

Aufgrund des neuen Bundesratsbeschluss ist für den Besuch im B2 ab Montag, 13. September ein Covid-Zertifikat erforderlich.

  • Bei jedem Besuch ist ein offizielles und gültiges Covid-Zertifikat zur Prüfung vorzuweisen
  • Das Covid-Zertifikat ist nur mit einem Ausweisdokument gültig
  • Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
  • Begleitpersonen von Kindern & Jugendlichen müssen ebenfalls ein Covid-Zertifikat vorweisen
  • Die Zertifikatspflicht gilt auch für die Aussenwand

Bitte beachtet vor eurem Besuch die weiteren Informationen zum aktuellen Betrieb.

Abonnentinnen & Abonnenten ohne Zertifikat: Bis Ende September besteht die Möglichkeit sich gratis testen zu lassen und das B2 mit einem Testzertifikat zu besuchen. Wer ab dem 1. Oktober voraussichtlich kein gültiges Covid-Zertifikat besitzt und das Abo hinterlegen möchte, kann uns per E-Mail unter abo@bzwei.ch kontaktieren. Anfragen werden ab sofort entgegengenommen und müssen bis spätestens am 11. Oktober bei uns eingegangen sein.