
Zertifikatspflicht ab 13. September
Zertifikatspflicht
Aufgrund des neuen Bundesratsbeschluss ist für den Besuch im B2 ab Montag, 13. September ein Covid-Zertifikat erforderlich.
- Bei jedem Besuch ist ein offizielles und gültiges Covid-Zertifikat zur Prüfung vorzuweisen
- Das Covid-Zertifikat ist nur mit einem Ausweisdokument gültig
- Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
- Begleitpersonen von Kindern & Jugendlichen müssen ebenfalls ein Covid-Zertifikat vorweisen
- Die Zertifikatspflicht gilt auch für die Aussenwand
Bitte beachtet vor eurem Besuch die weiteren Informationen zum aktuellen Betrieb.
Abonnentinnen & Abonnenten ohne Zertifikat: Bis Ende September besteht die Möglichkeit sich gratis testen zu lassen und das B2 mit einem Testzertifikat zu besuchen. Wer ab dem 1. Oktober voraussichtlich kein gültiges Covid-Zertifikat besitzt und das Abo hinterlegen möchte, kann uns per E-Mail unter abo@bzwei.ch kontaktieren. Anfragen werden ab sofort entgegengenommen und müssen bis spätestens am 11. Oktober bei uns eingegangen sein.