AGB Kurswesen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für den Kurs- und Trainingsbetrieb der BOULDERHALLE B2 GmbH

  1. Allgemeines / Geltungsbereich

Die jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kursbetrieb sind zusätzliche Richtlinien zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Hallenreglement der Boulderhalle B2 GmbH und ersetzen diese nicht.

Die AGB-Kurs, sowie das Hallenreglement und AGBs der Boulderhalle B2 GmbH sind Bestandteil des Vertrages zwischen Nutzer:innen des Kurs- und Trainingsangebotes und der Boulderhalle B2 GmbH, als Anbieterin dieser Angebote.

Die Boulderhalle B2 GmbH ist berechtigt, vorliegende AGB-Kurse sowie das Programme inkl. Kurskosten jederzeit zu ändern. Nutzerinnen und Nutzer können aus Änderungen keine Rechte ableiten.

  1. Anmeldung / Vertragsabschluss

Die Kurse werden auf der Homepage www.bzwei.ch ausgeschrieben. Eine Anmeldung ist möglich, solange freie Plätze vorhanden sind. Mit der Anmeldung akzeptieren die Teilnehmenden die vorliegenden AGB. Nach Abschluss der Kursanmeldung wird eine Anmeldebestätigung per E-Mail versendet. Sobald sich genügend Kursteilnehmende angemeldet haben, wird eine Bestätigung für das Zustandekommen des Kurses per E-Mail versendet. Diese Bestätigung ist verbindlich. Der Vertrag ist somit zustande gekommen und die Pflicht zur Zahlung des Kursgeldes begründet.

  1. Kurskosten / Bezahlung

Die Kurskosten sind der jeweiligen Kursausschreibung zu entnehmen. Der gesamte Kurspreis ist vor oder am ersten Kurstag an zu begleichen.

  1. Rücktritt / Nichtbesuchte Kurse

Eine Stornierung der Kursanmeldung ist bis 5 Arbeitstage (ohne Samstag, Sonntag und Feiertage) vor Kursbeginn kostenlos. Erfolgt die Stornierung 1 Tag vor Kursbeginn, fallen 50% der Kursgebühr an. Erfolgt die Stornierung am Tag des Kursbeginns, ist die Kursgebühr zu 100% zu begleichen. Nicht besuchte Kurstage oder Lektionen können nicht nachgeholt werden. Wird ein Kurstermin nicht besucht, so besteht kein Anspruch auf Erlass oder Reduktion des Kursgeldes. Ist man aus gesundheitlichen Gründen am Kursbesuch verhindert, so kann man ab einer Abwesenheit von 3 Terminen in Folge und mit einem ärztlichen Attest, die Kursgebühr für die versäumten Termine, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 CHF, erstattet bekommen.

  1. Haftung / Versicherung

Die Teilnahme an einem Kurs der Boulderhalle B2 GmbH erfolgt auf eigene Gefahr. Die Boulderhalle B2 GmbH und die Kursleitenden lehnen ausdrücklich jede Haftung ab. Es ist unbedingt den Benutzungs- und Sicherheitsrichtlinien sowie dem Personal und den Kursleitenden Folge zu leisten. Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden.

  1. Aufsicht

Die Aufsichtspflicht von Kindern und Jugendlichen vor und nach dem Kurs ist Aufgabe der Eltern/Erziehungsberechtigten.

  1. Ausschluss

Erfüllen Kursteilnehmende die Anforderungen gemäss Kursausschreibung nicht oder ist das Verhalten von Teilnehmenden aus der Sicht des Personals nicht tragbar, können Teilnehmende ohne Schadenersatzanspruch vom Kurs ausgeschlossen werden.