Allgemeine AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BOULDERHALLE B2 GmbH
Für den Boulderbetrieb, Shop und online Verkauf
- Allgemeines / Geltungsbereich
Die jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages zwischen den Nutzer:innen der Boulderhalle B2 und der Boulderhalle B2 GmbH in Pratteln. Die Boulderhalle B2 GmbH ist berechtigt, vorliegende AGB sowie das Hallenreglement jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden mit der Veröffentlichung an der Bar, sowie der Aufschaltung auf der Homepage der Boulderhalle wirksam. Nutzer:innen können aus Änderungen keine Rechte ableiten.
- Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande beim Kauf eines Eintritts oder Abonnements, bei der Buchung eines Kurses oder beim Kauf eines Produkts des Shops oder eines Gutscheins. Die jeweils aktuelle Preisliste liegt beim Shop auf
- Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten sind dem Aushang in der Boulderhalle und der Homepage zu entnehmen.
- Einzeleintritte und Abonnemente
4.1 Einzeleintritte sind persönlich und nicht übertragbar. Abonnemente (Jahres-, Halbjahres, 11er-Karten, etc.) sind persönlich und nicht übertragbar. Die jeweilige Gültigkeitsdauer beginnt ab dem Kaufdatum. Abonnemente können in ihrer Laufzeit weder zurückgenommen noch geändert oder übertragen werden. Missbräuchlich verwendete Abonnemente, Gutscheine etc. führen zum sofortigen Entzug derselben und kann für den/die Eigentümer:in und Beteiligte zu einem Hallenverbot führen. Die Boulderhalle B2 GmbH wird zudem ein straf- und zivilrechtliches Untersuchungsverfahren einleiten.
4.2 Die Betriebsleitung kann in Ausnahmefällen (bspw. Schwangerschaft, Krankheit, Unfall, Auslandaufenthalte, usw.) ein Jahresabonnementsunterbruch von mind. 60 Tagen und max. 180 Tagen bewilligen. Es muss in jedem Fall vorgängig ein entsprechender schriftlicher Nachweis erbracht werden (Arztzeugnis, Buchungsbestätigung, etc.).
4.3 Bei einem ermässigten Abonnement ist dem Hallenpersonal unaufgefordert der entsprechende Ausweis (bspw. Alterskontrolle, Vereinsmitgliedschaft, Firmenausweis etc.) vorzuweisen.
- Gutscheine
Gekaufte Gutscheine können nicht zurückgenommen werden. Die jeweilige Gültigkeitsdauer beginnt ab dem Kaufdatum und endet maximal fünf Jahre ab dem Ausstellungsdatum.
- Sperre von Bereichen
Für den Boulderbau und ausserordentliche Veranstaltungen/Ereignisse (bspw. Wettkämpfe, Events, Routenbau, Revisionen, Kurse, Reinigungen etc.) können Stockwerke oder Sektoren der Boulderhalle zeitweise für die freie Nutzung gesperrt oder eingeschränkt werden. Diese Sperren oder Einschränkungen führen nicht zu Ersatzansprüchen der Nutzeri:nnen.
- Anforderungen, Verhalten und Haftung
Voraussetzung für die Nutzung der Boulderhalle B2 GmbH ist ein guter körperlicher wie auch geistiger Allgemeinzustand. Aktive und passive Bewegungen müssen ohne körperliche Schäden ausgeführt werden können. Bouldern ist eine Sportart, welche gewisse Risiken birgt und ein hohes Mass an Eigenverantwortung und Umsicht der Nutzer:innen wird erwartet. Das Bouldern sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Boulderhalle B2 GmbH erfolgt auf eigene Gefahr. Die Boulderhalle B2 GmbH lehnt ausdrücklich jede Haftung ab. Es ist unbedingt den Benutzungs- und Sicherheitsrichtlinien, des Hallenreglements sowie dem Personal Folge zu leisten. Für den Eintritt in die Anlage ist es für jede:n Besucher:in verpflichtend an der Selfregistration die AGB, das Hallenreglement und die Datenschutzerklärung zu bestätigen.
Die Boulderhalle B2 GmbH empfiehlt, Wertgegenstände sicher zu verstauen und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Für Verluste von Wertsachen, Kleidungsstücken, Fahrrädern etc. haftet die Boulderhalle B2 GmbH nicht, insbesondere auch nicht für Verluste in den Garderobenschränken.
- Liegengelassene Gegenstände
Auf dem Grundstück der Boulderhalle B2 GmbH liegengelassene Gegenstände gelten nach zwei Monaten als besitzlos. Die Boulderhalle B2 GmbH ist berechtigt, an diesen Sachen Eigentum zu begründen, die Gegenstände zum weiteren Gebrauch freizugeben, der Kleidersammlung zu übergeben oder beim internen Flohmarkt anzubieten.
- Auswärtige Kurse/Externe Leiter:innen und Ausbildner:innen
Externe Leiter:innen tragen für ihre Teilnehmer:innen die volle Verantwortung. Sie sind verpflichtet vor Beginn des Kurses an der Kasse die Einverständniserklärung für Gruppen auszufüllen und zu unterzeichnen. Sie handeln und bilden aus, gemäss den AGB der Boulderhalle B2 GmbH, dem Hallenreglement der Boulderhalle B2 GmbH und den Standards «Sicher bouldern indoor». Kurse werden mind. zwei Wochen im Vorfeld über kurs@bzwei.ch angefragt.
- Schadensersatz
Bei eventualvorsätzlich herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen behält sich die Boulderhalle B2 GmbH vor, einen Schadenersatz einzufordern.
- Datenschutz
Die für die Benutzerverwaltung anfallenden Daten von Nutzer:innen werden von der Boulderhalle B2 GmbH bearbeitet und registriert. Die aktuelle Datenschutzerklärung DSE wird mittels Auslage in der Boulderhalle sowie der Aufschaltung auf der Homepage der Boulderhalle B2 GmbH publiziert und wirksam. Nutzer:innen können aus Änderungen keine Rechte ableiten.
- Guthaben
Mittels der Eintrittskarte sind in der Boulderhalle B2 GmbH bargeldlose Guthabenzahlungen möglich. Das Prepaidguthaben wird nicht verzinst und ist auf einen Maximalbetrag von CHF 1‘000.00 limitiert. Eine Auszahlung von Prepaidguthaben ist ausgeschlossen. Die Nutzer:innen sind verpflichtet, die Eintrittskarten mit Prepaidsystem sachgemäss zu nutzen, aufzubewahren und vor Missbrauch zu schützen. Bei Verlust der Karte oder bei der Vermutung eines Missbrauchs durch Dritte, ist der Boulderhalle B2 GmbH unverzüglich schriftlich Meldung zu erstatten. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Karte übernimmt die Boulderhalle B2 GmbH keine Haftung.
- Kurswesen
Für das Kurswesen gelten die zusätzlichen Kurs-AGB.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB oder aus anderen Gründen ergeben unterstehen schweizerischem Recht. Für alle Streitigkeiten gilt ausschliesslich der Gerichtsstand Liestal.