
2G-Regel und Maskenpflicht ab 20. Dezember
2G-Regel und Maskenpflicht
Aufgrund des neuen Bundesratsentscheids gelten ab dem 20. Dezember die folgenden verschärften Massnahmen.
- Zutritt nur noch mit 2G (geimpft oder genesen) für alle Personen ab 16 Jahren: Bei jedem Besuch ist ein offizielles und gültiges Covid-Zertifikat mit einem Ausweis zur Prüfung vorzuweisen.
- Permanente Maskenpflicht ab 12 Jahren: Die Maskenpflicht gilt für den gesamten Aufenthalt im B2, also auch während dem aktiven Bouldern und Trainieren. Die Maske darf nur während Konsumationen sitzend im Bistro abgenommen werden.
Bitte beachtet vor eurem Besuch die weiteren Informationen zum aktuellen Betrieb.